Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude
Hoher CO2 - Ausstoß, Klimaschädigung, zu Ende gehende Energiereserven und nicht zuletzt explodierende Öl- und Gaspreise, haben den Gesetzgeber veranlasst zu handeln und rechtsverbindliche Vorschriften zur Energiesenkung zu beschließen.
Hat Ihr Gebäude max. 4 Wohnungen und der Bauantrag ist vor den 1. November 1977 gestellt worden, muss der Energieausweis ab 1. Oktober 2008 auf Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden.
Bei Nichtwohngebäuden (z.B. Gewerbebau, gemischt genutzte Häuser, Mehrfamilienhäuser ab 5 Wohnungen) besteht zurzeit Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- oder Verbrauchsorientierten Energieausweis. Bei wesentlichen Änderungen an einem Gebäude oder bei einem Neubau sind grundsätzlich die Energieausweise nach dem Energiebedarf zu erstellen.
Alontec dokumentiert den vorhandenen energetischen IST-Zustand Ihres Gebäudes auf dem Energieausweis, ebenso erhalten Sie wertvolle Verbesserungsvorschläge und Hinweise zum Energiesparen.
So wichtig wie der Führerschein: Alontec's Energieausweise